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Wie Dividenden aus ausländischen Aktien besteuert werden

Invest-Control-Redaktion8 Min. Lesezeit
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Eine Dividende sieht einfach aus — ein Unternehmen schüttet einen Teil seines Gewinns aus, und der Anleger erhält Geld. Bei ausländischen Aktien liegt jedoch zwischen dem erklärten Betrag und dem, was tatsächlich auf dem Konto ankommt, eine Steuer — und manchmal sogar zwei Ebenen davon. Dieser Artikel erklärt die allgemeine Mechanik der Dividendenbesteuerung über Länder hinweg. Konkrete Sätze und Regeln hängen von Ihrer Steueransässigkeit ab und ändern sich mit der Zeit — verstehen Sie dies als Einführung in die Prinzipien, nicht als Liste aktueller Zahlen.

Zwei Ebenen der Besteuerung

Eine Dividende aus einer ausländischen Aktie trifft in der Regel an zwei Stellen auf Steuer:

  1. Im Quellenland — dort, wo das Unternehmen ansässig ist. Der Staat behält die Steuer meist schon bei der Auszahlung ein, bevor das Geld überhaupt beim Anleger ankommt. Das nennt man Quellensteuer.
  2. Im Land der Ansässigkeit — dort, wo der Anleger steuerlich ansässig ist. Hier wird die Dividende in der Regel erneut als Einkommen erklärt.

Ohne einen weiteren Mechanismus würde dasselbe Einkommen zweimal besteuert. Genau dagegen gibt es internationale Abkommen und die Anrechnung, um die es weiter unten geht.

Quellensteuer an der Quelle

Die Quellensteuer wird meist automatisch vom Broker oder der Depotbank einbehalten, sodass nur der Nettobetrag ankommt. Der Satz hängt vom Quellenland ab und kann erheblich sein — an manchen Märkten erreicht der Standard-Quellensatz sogar 30 %.

Entscheidend ist, dass dieser Satz oft nicht endgültig ist. Viele Länder haben Doppelbesteuerungsabkommen, die die Quellensteuer für ausländische Anleger senken.

Doppelbesteuerungsabkommen

Zwei Länder schließen ein Abkommen, das unter anderem einen maximalen Quellensatz auf Dividenden festlegt, die an einen Ansässigen des anderen Landes fließen — bei Dividenden sind das üblicherweise 15 %. Um den niedrigeren Abkommenssatz zu erhalten, muss ein Anleger in der Regel seine Steueransässigkeit nachweisen: bei US-Aktien dient dazu etwa das Formular W-8BEN, das man typischerweise einmal beim Broker ausfüllt.

Der Unterschied ist spürbar: ohne dokumentierten Anspruch behält der Quellenstaat den vollen Satz ein, mit ihm nur den reduzierten Abkommenssatz. Eine beim Broker falsch hinterlegte Ansässigkeit kann so still an jeder Dividende zehren.

Die Anrechnung: damit nicht doppelt gezahlt wird

Damit dasselbe Einkommen nicht zweimal voll besteuert wird, dient die Anrechnung ausländischer Steuer (foreign tax credit). Vereinfacht: die im Quellenland bereits einbehaltene Steuer wird auf die Steuer angerechnet, die der Anleger auf dieselbe Dividende im Ansässigkeitsland schuldet. Zu Hause zahlt man dann nur die etwaige Differenz nach, falls der heimische Satz höher ist.

Die Anrechnung hat jedoch Grenzen. Meist lässt sich höchstens so viel anrechnen, wie dem Abkommenssatz entspricht — über das Abkommen hinaus einbehaltene Steuer (etwa wenn ein W-8BEN fehlte) muss der Heimatstaat nicht anrechnen. Dieser Teil ist dann nur auf dem umständlichen Weg direkt im Quellenland erstattbar oder verfällt.

Häufige Komplikationen

  • ETFs und Fonds. Bei Fonds kann Besteuerung auf mehreren Ebenen erfolgen — innerhalb des Fonds und erneut bei der Auszahlung an den Anleger — und das Domizil des Fonds (wo er registriert ist) hat großen Einfluss auf das Ergebnis.
  • Thesaurierende vs. ausschüttende Fonds. Ein thesaurierender Fonds schüttet Dividenden nicht aus, sondern reinvestiert sie. Das bedeutet nicht zwangsläufig, dass sie nicht besteuert werden — die Steuerpflicht zeigt sich nur anders und zu einem anderen Zeitpunkt, je nach den Regeln des Ansässigkeitslandes. Den Unterschied zwischen thesaurierenden und ausschüttenden ETFs und seine Folgen behandelt ETFs: thesaurierend vs. ausschüttend.
  • Währung. Sowohl die Dividende als auch die einbehaltene Steuer sind oft in einer Fremdwährung. Für die Steuererklärung werden sie in die Heimatwährung umgerechnet, meist zum Kurs am Stichtag — und die Umrechnung von Steuer und Bruttobetrag muss zusammenpassen. Warum sich der Wert auch ohne Kursbewegung ändert und wie die Umrechnung funktioniert, vertieft Währungsrisiko und Umrechnung.

Wo Invest Control hilft

Bei Dividenden erfasst Invest Control den Bruttobetrag, die an der Quelle einbehaltene Steuer und die Währung und kann die Anrechnung ausländischer Quellensteuer berechnen — genau den Teil, der ausländische Dividenden auf dem Papier undurchsichtig macht. Die Zahlen liegen dann beisammen, für Sie und Ihren Buchhalter. Die Abgabe selbst und die Beurteilung Ihrer konkreten Situation liegen bei Ihnen und Ihrem Steuerberater; die Regeln unterscheiden sich je nach Land und im Zeitverlauf.

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